Graduiertenakademie Förderung
Stipendien/andere Förderungen

Stipendien/andere Förderungen

Das Wort "Ziel"mit Kreide auf eine Straße geschrieben, daneben ein weißer Turnschuh. / The word „Ziel“ is written on a street with chalk. Next to it there is a white sneaker. Das Wort "Ziel"mit Kreide auf eine Straße geschrieben, daneben ein weißer Turnschuh. / The word „Ziel“ is written on a street with chalk. Next to it there is a white sneaker. Das Wort "Ziel"mit Kreide auf eine Straße geschrieben, daneben ein weißer Turnschuh. / The word „Ziel“ is written on a street with chalk. Next to it there is a white sneaker. © anghy/photocase.com

Auf nationaler Ebene gibt es ein großes Stipendienangebot. Dabei wird ein großer Teil des Angebotes durch die 13 Begabtenförderungswerke geprägt, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt werden. Im Vordergrund steht hier, im Unterschied etwa zu strukturierten Promotionsprogrammen (z. B. Graduiertenkollegs), auch die Persönlichkeitsentwicklung der Promovierenden, die sich je nach Ausrichtung des Begabtenförderungswerks unterscheidet.

Auf nationaler Ebene gibt es ein großes Stipendienangebot. Dabei wird ein großer Teil des Angebotes durch die 13 Begabtenförderungswerke geprägt, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt werden. Im Vordergrund steht hier, im Unterschied etwa zu strukturierten Promotionsprogrammen (z. B. Graduiertenkollegs), auch die Persönlichkeitsentwicklung der Promovierenden, die sich je nach Ausrichtung des Begabtenförderungswerks unterscheidet.

Begabtenförderungswerke

Die Begabtenförderungswerke des Bundes orientieren Ihre Förderung an den Förderrichtlinien des BMBF. Zurzeit werden Promovierende mit 1.350,- Euro im Monat gefördert. Zusätzlich wird üblicherweise eine Forschungskostenpauschale in Höhe von 100,- Euro gewährt. Es besteht außerdem die Möglichkeit einen Familienzuschlag in Höhe von 155,- Euro zu erhalten. Nach Beschluss des Bundesministerium für Bildung und Forschung vom Sommer 2023 ist in den Jahren 2023, 2024 und 2025 jeweils zum Oktober eine Anhebung der Förderhöhe um 100 Euro vorgesehen.

Die Förderungsdauer beträgt grundsätzlich maximal drei Jahre. Ab Oktober 2023 wird diese Förderzusage über die gesamte Projektlaufzeit gewährt. Eine Option auf eine sechsmonatige Verlängerung ist gegeben. Eltern sowie Personen, die durch eine chronische Erkrankung oder Behinderung betroffen sind, können bis zu 12 Monate länger gefördert werden. In Ausnahmefällen - insbesondere bei Eltern - kann diese Förderung auf vier Jahre verlängert werden. Diese Informationen gelten nicht für die Angebote zur strukturierten Promotionsförderung sowie für einzelne spezielle Programme.

Alle Programme richten sich an alle in Deutschland zugelassenen Promovierenden, insbesondere auch an Geflüchtete und Asylbewerber. Kurzübersicht (PDF)

Weitere Fördereinrichtungen und Stiftungen die vom BMBF gefördert werden

Fördereinrichtungen und Stiftungen die nicht vom BMBF gefördert werden