Graduiertenakademie Förderung
Stipendien/andere Förderungen

Stipendien/andere Förderungen

Das Wort "Ziel"mit Kreide auf eine Straße geschrieben, daneben ein weißer Turnschuh. / The word „Ziel“ is written on a street with chalk. Next to it there is a white sneaker. Das Wort "Ziel"mit Kreide auf eine Straße geschrieben, daneben ein weißer Turnschuh. / The word „Ziel“ is written on a street with chalk. Next to it there is a white sneaker. Das Wort "Ziel"mit Kreide auf eine Straße geschrieben, daneben ein weißer Turnschuh. / The word „Ziel“ is written on a street with chalk. Next to it there is a white sneaker. © anghy/photocase.com

Auf nationaler Ebene gibt es ein großes Stipendienangebot. Dabei wird ein großer Teil des Angebotes durch die 13 Begabtenförderungswerke geprägt, die vom Bundesministerium für ­Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt werden. Im Vordergrund steht hier, im Unterschied etwa zu strukturierten Promotionsprogrammen (z. B. Graduiertenkollegs), auch die Persönlichkeitsentwicklung der Promovierenden, die sich je nach Ausrichtung des Begabtenförderungswerks unterscheidet.

Auf nationaler Ebene gibt es ein großes Stipendienangebot. Dabei wird ein großer Teil des Angebotes durch die 13 Begabtenförderungswerke geprägt, die vom Bundesministerium für ­Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt werden. Im Vordergrund steht hier, im Unterschied etwa zu strukturierten Promotionsprogrammen (z. B. Graduiertenkollegs), auch die Persönlichkeitsentwicklung der Promovierenden, die sich je nach Ausrichtung des Begabtenförderungswerks unterscheidet.

Begabtenförderungswerke

Die Begabtenförderungswerke des Bundes orientieren Ihre Förderung an den Förderrichtlinien des BMFTR. Zurzeit werden Promovierende mit 1.550 EUR im Monat gefördert. Zusätzlich wird üblicherweise eine Forschungskostenpauschale in Höhe von 100 EUR gewährt. Es besteht außerdem die Möglichkeit einen Familienzuschlag in Höhe von 155 EUR zu erhalten. Nach Beschluss der Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom Sommer 2023 ist zum Oktober 2025 eine weitere Anhebung der Förderhöhe um 100 Euro vorgesehen.

Die Förderdauer beträgt in der Regel maximal drei Jahre (Regelförderdauer). Ab Oktober 2023 wird diese Förderzusage über die gesamte Projektlaufzeit gewährt. Eine Option auf eine sechsmonatige Verlängerung ist gegeben. Eltern, Personen, die von einer chronischen Erkrankung sowie Personen, sowie Personen, die häusliche Pflege von Angehörigen (mit mindestens Pflegegrad 3) leisten, können bis zu 12 Monate. In Ausnahmefällen - insbesondere bei Eltern - kann diese Förderung auf vier Jahre verlängert werden. Diese Informationen gelten nicht für die Angebote zur strukturierten Promotionsförderung sowie für einzelne spezielle Programme.

Die Förderdauer beträgt in der Regel maximal drei Jahre (Regelförderdauer). […] Eltern, Personen, die von einer chronischen Erkrankung […], sowie Personen, die häusliche Pflege von Angehörigen (mit mindestens Pflegegrad 3) leisten, können bis zu 12 Monate […].

Alle Programme richten sich an alle in Deutschland zugelassenen Promovierenden, insbesondere auch an Geflüchtete und Asylbewerber. Kurzübersicht (PDF)

Weitere Fördereinrichtungen und Stiftungen die vom BMFTR gefördert werden

Fördereinrichtungen und Stiftungen die nicht vom BMFTR gefördert werden