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Begabtenförderungswerke
Die Begabtenförderungswerke des Bundes orientieren Ihre Förderung an den Förderrichtlinien des BMBF. Zurzeit werden Promovierende mit 1.350,- Euro im Monat gefördert. Zusätzlich wird üblicherweise eine Forschungskostenpauschale in Höhe von 100,- Euro gewährt. Es besteht außerdem die Möglichkeit einen Familienzuschlag in Höhe von 155,- Euro zu erhalten. Nach Beschluss des Bundesministerium für Bildung und Forschung vom Sommer 2023 ist in den Jahren 2023, 2024 und 2025 jeweils zum Oktober eine Anhebung der Förderhöhe um 100 Euro vorgesehen.
Die Förderungsdauer beträgt grundsätzlich maximal drei Jahre. Ab Oktober 2023 wird diese Förderzusage über die gesamte Projektlaufzeit gewährt. Eine Option auf eine sechsmonatige Verlängerung ist gegeben. Eltern sowie Personen, die durch eine chronische Erkrankung oder Behinderung betroffen sind, können bis zu 12 Monate länger gefördert werden. In Ausnahmefällen - insbesondere bei Eltern - kann diese Förderung auf vier Jahre verlängert werden. Diese Informationen gelten nicht für die Angebote zur strukturierten Promotionsförderung sowie für einzelne spezielle Programme.
Alle Programme richten sich an alle in Deutschland zugelassenen Promovierenden, insbesondere auch an Geflüchtete und Asylbewerber. Kurzübersicht (PDF)