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Begabtenförderungswerke
Die Begabtenförderungswerke des Bundes orientieren Ihre Förderung an den Förderrichtlinien des BMFTR. Zurzeit werden Promovierende mit 1.550 EUR im Monat gefördert. Zusätzlich wird üblicherweise eine Forschungskostenpauschale in Höhe von 100 EUR gewährt. Es besteht außerdem die Möglichkeit einen Familienzuschlag in Höhe von 155 EUR zu erhalten. Nach Beschluss der Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom Sommer 2023 ist zum Oktober 2025 eine weitere Anhebung der Förderhöhe um 100 Euro vorgesehen.
Die Förderdauer beträgt in der Regel maximal drei Jahre (Regelförderdauer). Ab Oktober 2023 wird diese Förderzusage über die gesamte Projektlaufzeit gewährt. Eine Option auf eine sechsmonatige Verlängerung ist gegeben. Eltern, Personen, die von einer chronischen Erkrankung sowie Personen, sowie Personen, die häusliche Pflege von Angehörigen (mit mindestens Pflegegrad 3) leisten, können bis zu 12 Monate. In Ausnahmefällen - insbesondere bei Eltern - kann diese Förderung auf vier Jahre verlängert werden. Diese Informationen gelten nicht für die Angebote zur strukturierten Promotionsförderung sowie für einzelne spezielle Programme.
Die Förderdauer beträgt in der Regel maximal drei Jahre (Regelförderdauer). […] Eltern, Personen, die von einer chronischen Erkrankung […], sowie Personen, die häusliche Pflege von Angehörigen (mit mindestens Pflegegrad 3) leisten, können bis zu 12 Monate […].
Alle Programme richten sich an alle in Deutschland zugelassenen Promovierenden, insbesondere auch an Geflüchtete und Asylbewerber. Kurzübersicht (PDF)