Graduiertenakademie Promotion
Versicherungsschutz

Informationen zur Versicherungspflicht für Promovierende

Die folgenden Angaben zu Kranken-, Unfall und Haftpflichtversicherung verstehen sich als Orientierung für die Doktorand*innen der Leibniz Universität Hannover. Individuelle versicherungsrechtliche Fragen sollten stets mit den zuständigen Stellen im Einzelfall geklärt werden. Die Graduiertenakademie übernimmt keine rechtliche Gewähr.

eine Hand, die einen roten Buntstift hält / a hand that holds a red crayon eine Hand, die einen roten Buntstift hält / a hand that holds a red crayon eine Hand, die einen roten Buntstift hält / a hand that holds a red crayon © fmatte/fotolia.com

Krankenversicherung

Die Art der Krankenversicherung für Promovierende richtet sich nach der Form der Finanzierung der Promotion beziehungsweise danach, ob zeitgleich ein Arbeits- oder Angestelltenverhältnis vorliegt.

Promovierende, gleichzeitig als wissenschaftliche Nachwuchskräfte tätig

Promovierende, die während ihre Promotion als wissenschaftliche Nachwuchskräfte an der Universität tätig sind, sind in der Regel im Rahmen ihres Angestelltenverhältnisses gesetzlich krankenversichert.

Externe Promovierende, die in einem Angestelltenverhältnis stehen

Für Doktorand*innen, die gleichzeitig zu ihrer Promotion in einem Angestellten- oder Arbeitsverhältnis stehen, gilt, dass auch diese grundsätzlich im Rahmen ihres Angestelltenverhältnisses gesetzlich krankenversichert sind.

Externe Promovierende, die nicht in einem Angestelltenverhältnis stehen

Promovierende, die während ihrer Promotion nicht in einem Arbeits- oder Angestelltenverhältnis stehen, sind grundsätzlich "versicherungsfrei". Darunter fallen insbesondere auch Promovierende, die ihre Promotion über ein Stipendium, hauptsächlich selbstständige Arbeit oder eine geringfügige Tätigkeit finanzieren. Versicherungsfrei bedeutet in diesem Zusammenhang aber nur, dass zwischen privater oder gesetzlicher Versicherung gewählt werden darf. Promotionsstudierende müssen sich in jedem Fall krankenversichern.

Dabei gilt, dass Promovierende grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen nicht wie Studierende behandelt werden. Sie haben also keinen Anspruch auf die ermäßigten Beitragssätze für Studierende. Bemessungsgrundlage für den Beitragssatz ist daher das beitragspflichtige Einkommen.

Grundsätzlich ist das Stipendium eine steuerfreie Zuwendung (§ 3 Nr. 11, 44 Einkommenssteuergesetz) und gilt damit nicht als Arbeitsentgelt (vgl. § 14 Abs. 1 SGB IV).

Externe Promovierende, die familienversichert sind

Promotionsstudierende, die das 25. Lebensjahr (ggf. verlängert durch Wehr- oder Zivildienst) noch nicht vollendet haben oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder Ehe stehen und dabei familienversichert sind, müssen sich ebenfalls nicht um eine Krankenversicherung bemühen.

Weitere Informationen finden Sie im in dem folgenden Ratgeber der GEW.

Ratgeber Sozialversicherung für Promovierende

Für weitere Fragen steht Ihnen die Sozialberatung des Studentenwerks Hannover zur Verfügung.

Sozialberatung des Studentenwerks Hannover

Haftpflichtversicherung

Auch hinsichtlich der Art und Weise, wie Promovierende an der Leibniz Universität Hannover gegen Schäden versichert sind, die im Rahmen ihrer Arbeit an der Promotion entstehen, ergeben sich Unterschiede. Hierbei ergibt sich eine Differenzierung je nachdem, ob die Doktorand*innen eine Stelle als wissenschaftliche Beschäftigte haben und somit in einem Beschäftigungsverhältnis mit der Universität stehen, oder nicht.

Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen

Doktorand*innen , die bei der Universität als Arbeitnehmer*innen beschäftigt sind, haben gegenüber der Universität einen Freistellungsanspruch. Das bedeutet, dass sie im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses nicht für Schäden haftbar gemacht werden, es sei denn, sie haben diese Schäden grob fahrlässig oder gar vorsätzlich herbeigeführt.

Promotionsstipendiat*innen sowie externe Promovierende

Besteht zwischen den Doktorand*innen und der Universität kein Arbeitsverhältnis, so sind sie auch nicht für Schäden abgesichert, die sie im Rahmen der Arbeit an der eigenen Promotion an der Universität verursacht.

Promotionsstipendiat*innen sowie externe Doktorand*innen unterliegen hinsichtlich der von ihnen verursachten Schäden keinem Versicherungsschutz seitens der Universität. Ihnen wird daher dringend der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung geraten. Hierbei ist darauf zu achten, dass die private Haftpflichtversicherung auch beruflich bedingte Schäden einschließt. Im Zweifelsfall sollten Promovierende dies bei ihrer Versicherung prüfen lassen.

Unfallversicherung

Als verpflichtende immatrikulierte Promotionsstudierende sind die Doktorand*innen der Leibniz Universität Hannover im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) versichert. Alle Tätigkeiten, die im Rahmen der Promotion im Organisationsbereich der Universität durchgeführt werden, werden durch die GUV abgedeckt. Dazu zählen beispielsweise der Besuch von Lehrveranstaltungen oder die Benutzung der Bibliotheken. Voraussetzung hierfür ist die Immatrikulation, die für die Promovierenden in Niedersachsen im Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) geregelt ist (vgl. §9 Abs. 2, Satz 4 NHG).

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gilt auch für Promovierende, die als wissenschaftliche Mitarbeiter*innen an der Leibniz Universität beschäftigt sind, aufgrund ihres Arbeitsvertrages mit der Universität.

Weitere Informationen zur GUV finden Sie auf der Website des Gemeinde-Unfallversicherungsverbands Hannover / Landesunfallkasse Niedersachsen.

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover